ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 14. Oktober 2026

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rechtsgeschäfte mit der dankl+partner consulting gmbh sowie der MCP Deutschland GmbH. Vertragspartner des Auftraggebers ist jeweils jene Gesellschaft, die im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung, bei der Buchung oder in einer sonstigen Vertragsunterlage als Leistungserbringer ausgewiesen ist. Die jeweils vertragschließende Gesellschaft wird nachfolgend als „Auftragnehmer“ und im Zusammenhang mit Trainings, Lehrgängen und Veranstaltungen als „Veranstalter“ bezeichnet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2. Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Trainingsunterlagen, Lehrgangsunterlagen, etc.) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werks eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
7. Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsgründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeiten des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3 Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, deren er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9.6 Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber namentlich in seiner Referenzliste zu führen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers unterbleibt eine Nennung.
10. Honorar
10.1 Bei Beratungsprojekten und Inhouse Schulungen: Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Es wird als eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausgestellt.
10.2 Bei öffentlichen Trainings, Lehrgängen und Veranstaltungen: Der Veranstalter wird jeweils vor Beginn des Trainings, des Lehrgangs bzw. der Veranstaltung eine zum Vorsteuerabzug berechtigte Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
12. Dauer des Vertrages
12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. Anmeldung und Stornierung bei öffentlichen Trainings, Seminaren und Lehrgängen
13.1 Die verbindliche Anmeldung erfolgt schriftlich je nach Training/Workshop/Seminar/Lehrgang beim Veranstalter.
13.2 Um eine sinnvolle Trainingsatmosphäre zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
13.3 Der Veranstalter behält sich eine Absage oder Verschiebung (etwa bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl) bis 7 Tage vor Trainingsstart vor.
13.4 Nach der Anmeldung werden schriftliche Bestätigungen mit allen Detailinformationen zu Veranstaltungsort und -zeit ausgesendet.
13.5 Stornierungen müssen drei Wochen vor Trainingsbeginn beim Veranstalter eingehen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von €100,- erhoben. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, muss die volle Teilnahmegebühr verrechnet werden.
13.6 Im Verhinderungsfall kann eine andere Person aus dem gleichen Unternehmen als Ersatz angemeldet werden.
13.7 Jede/r Teilnehmer/in, die/der einen Kurs erfolgreich abgeschlossen hat, erhält eine Bestätigung der Kursteilnahme bzw.je nach Kurs ein Zertifikat.
13.8 Erforderliche Programmänderungen, insbesondere hinsichtlich Veranstaltungsort, Zeit, Dauer oder Trainer, bleiben vorbehalten.
13.9 Bei einer Absage durch den Veranstalter (Ausnahme: höhere Gewalt) wird der Veranstalter versuchen, die TeilnehmerInnen auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, sofern die TeilnehmerInnen hiermit einverstanden sind. Andernfalls erhalten die TeilnehmerInnen ihre bezahlten Seminar- und Trainingsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
14. Bekenntnis zur Diversität
14.1 Mit dem Bekenntnis zur Diversität möchte der Auftragnehmer ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens schaffen. Aus diesem Grund bekennt sich der Auftragnehmer zur Wertschätzung all jener, die mit ihm in Beziehung stehen – unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Status, Nationalität, ethnischer Herkunft, Sprache, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
15. Besondere Bestimmungen für Webinare | Online-Seminare | Online-Lehrgänge
15.1 Die Zugangslinks zu Online-Angeboten (Webinare | Online-Seminare | Online-Lehrgänge) des Veranstalters dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Als Dritte gelten dabei grundsätzlich alle Personen, die nicht namentlich zum entsprechenden Webinar / Seminar / Lehrgang (kurz: Online-Angeboten) angemeldet sind und/oder nicht vollständig bezahlt haben.
15.2 Die Zugangsdaten können personalisiert sein, sodass ein Rückschluss auf den/die Teilnehmer/in möglich ist. Sollte der Veranstalter Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl, die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Zudem wird die verantwortliche Person, welche die Inhalte öffentlich gemacht, oder anderweitig weitergegeben hat, von jeglichen vergangenen und zukünftigen Inhalten ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Nutzung der aufgezeichneten Webinare. Die Aufzeichnungen dürfen nur von Teilnehmern genutzt werden, die das Webinar besucht und bezahlt haben. Diese Bestimmungen gelten auch innerhalb eines Unternehmens. Unternehmen haften für den Missbrauch durch ihre Mitarbeiter.
15.3 Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, personenbezogene Daten anderer TeilnehmerInnen, von denen er/sie möglicherweise im Zusammenhang mit dem Webinar Kenntnis erlangt, weder zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, noch Dritten zugänglich zu machen. Im Fall eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
15.4 Sofern eine Aufzeichnung vorgesehen ist, kann diese freiwillig vom Veranstalter im Zeitraum des Webinars oder des Online-Kurses zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhaften Zugriff nach dem Ende der Veranstaltung besteht nicht.
15.5 Sofern eine Teilnahmebestätigung erstellt wird, ist der Erhalt einer Teilnahmebescheinigung möglich, wenn ein/e Teilnehmer/in den überwiegenden Teil der Veranstaltung besucht hat. Eine Aufteilung auf mehrere TeilnehmerInnen ist nicht möglich.
a) Urheberrecht
15.6 Die Inhalteder Webseite des Veranstalters, der vom Veranstalter administrierten Buchungsseiten und der Webinar-Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während des Webinars Screenshots, Audio- oder Videoaufnahmen anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Unterlagen oder Aufzeichnungen dürfen nur zur persönlichen Information des/der Teilnehmers/Teilnehmerin verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung – egal ob in elektronischer oder gedruckter Form – ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig.
15.7 Das selbstständige Aufzeichnen/Mitfilmen durch TeilnehmerInnen und/oder Vortragende/Trainer bei Online-Angeboten des Veranstalters ist untersagt. Bei Zuwiderhandeln behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
b) Technische Voraussetzungen
15.8 Die technischen Voraussetzungen (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browserversion, Lautsprecher oder Headset, u.a.) werden vom Veranstalter bekannt gegeben. Sollten die technischen Voraussetzungen nicht online einsehbar sein, hat der/die Teilnehmer/in die Eigenverantwortung, sich beim Veranstalter darüber erkundigen.
15.9 Der/die Teilnehmer/in ist selbst verantwortlich, das Vorliegen der technischen Voraussetzungen vor der Buchung zu überprüfen und zumindest bis zum Teilnahmetermin sicherzustellen. Es wird dringend empfohlen mindestens 10 Minuten vor Beginn des Webinars / Seminars / Lehrganges den Zugang zu prüfen – bei erstmaliger Teilnahme mindestens 30 Minuten vor Beginn, damit ggf. noch ein Support möglich ist.
15.10 Eine Erstattung der Teilnahmegebühren bei technischen Problemen, fehlen der technischen Voraussetzungen oder Verbindungsproblemen auf Seiten des/der Teilnehmers/in ist nicht möglich.
c) Haftung
15.11 Der Veranstalter gewährleistet, dass alle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Er haftet nicht dafür, dass durch die Teilnahme an seinen Angeboten bestimmte Qualifikationen erzielt werden können. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte.
15.12 Der Veranstalter haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der von ihm angebotenen Online-Angebote. Haftungsansprüche aufgrund materieller oder ideeller Schäden gegen den Veranstalter, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung des angebotenen Schulungs- oder Informationsangebotes oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch die TeilnehmerInnen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
15.13 In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für atypische oder nicht vorhersehbare Schäden, sowie für indirekte, immaterielle oder Folgeschäden besteht nicht.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
16.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16.3 Für Verträge mit der dankl+partner consulting gmbh gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der dankl+partner consulting gmbh; ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Salzburg. Für Verträge mit der MCP Deutschland GmbH gilt materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz der MCP Deutschland GmbH; ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München.